Verkehrsrecht

Der Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Verkehrsrecht. Als Fachanwalt beraten wir Sie umfassend, schnell und unbürokratisch.

Nach Verkehrsunfällen machen wir Ihre Ansprüche gegenüber Versicherern und Unfallgegnern geltend. Unberechtigte Kürzungen von Versicherern wehren wir ab. Bei unklarer Haftungsfrage lassen wir die Quote gerichtlich feststellen oder rechnen Ihnen die Vorteile einer kombinierten Inanspruchnahme einer Vollkaskoversicherung nach (Quotenvorrecht bzw. Kombinationsmethode) vor.

Bei Sachschäden klären wir Sie über die Abrechnungsmethoden Wiederbeschaffungsbasis und Reparaturkostenbasis auf. Wir ermitteln den Nutzungsausfall und den Verdienstausfall sowie weitere Schäden und setzen diese durch.

Bei Personenschäden setzen wir u. a. Ihr Schmerzensgeld, den Verdienstausfall und den Haushaltsführungsschaden sowie für Sie anfallende Behandlungskosten durch. Wir begleiten Sie zudem bei Abfindungen mit gegnerischen Haftpflichtversicherern.

Beim Autokauf in der Mängelgewährleistung, der Rückabwicklung von Kaufverträgen, der Kaufpreisminderung und allen Problemen rund um den Autokauf.

Beim Autoleasing in allen Problemen rund um den Leasingvertrag, insbesondere bei der Beendigung des Leasingvertrages und der Rückgabe des Fahrzeugs.

Bei Problemen mit der Reparaturwerkstatt rund um die Reparatur und deren Fehler.

Bei der Autoanmietung insbesondere bei der nachträglichen Belastung nach Rückgabe des Fahrzeugs, wegen verursachter Schäden.

In Straf- und Bußgeldverfahren sind wir Ihre Verteidiger. Schweigen Sie zu allen Vorwürfen von Anfang an und schalten Sie uns sofort ein. Schweigen kann nicht gegen Sie verwertet werden. Reden schon. Unnötige Fehler am Anfang können selten behoben werden. Insbesondere bei Vorladungen der Polizei oder einem Anhörungsbogen sollte eine Reaktion nur über den Anwalt erfolgen.

Wir nutzen die Handlungsmöglichkeiten gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht, um Sie vor unberechtigter oder unangemessener Bestrafung zu schützen.

Bei Verkehrsstraftaten wegen fahrlässiger Körperverletzung, der Gefährdung des Straßenverkehrs, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Fahrerflucht) bzw. der Trunkenheit im Verkehr etc. droht auch der Entzug der Fahrerlaubnis. Dies kann oftmals durch unsere Verteidigung vermieden werden.

In Bußgeldsachen klären wir Fehlentscheidungen auf, versuchen Punkte und Fahrverbote zu verhindern und klären Sie über Verjährungsmöglichkeiten und Fahrtenbuchauflagen auf. Nach neuer Punktereform wird die Fahrerlaubnis bereits mir nur acht Punkten entzogen. Jeder Punkt zählt daher.

In Führerscheinsachen prüfen wir, ob der Entzug rechtmäßig war und beraten Sie über behördliche Anordnungen der MPU etc. Wir beraten Sie im Umgang mit der Behörde und begleiten Sie bei Behördenbesuchen in der Fahrerlaubnisangelegenheit.

Unsere Verfahren können wir in der Regel ohne eine Gerichtsverhandlung zur Einstellung bringen.

Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns.

Ohne die hier erforderlichen Spezialkenntnisse ist man als Betroffener und geschädigter Laie gegenüber den auf der Gegenseite stehenden Kfz-Haftpflichtversicherungen, Behörden und Gerichten in der Regel hilflos unterlegen.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Engelbert Bender daher Ihre Rechte und setzt mit Erfahrung und spezialisiertem Fachwissen Ihre Ansprüche und Begehren gezielt durch.