Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Engelbert Bender
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Familienrecht


Persönlicher Werdegang und Qualifikation


Mitgliedschaften

Rechtsanwalt Engelbert Bender studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Er gründete 1990 seine Kanzlei und konnte sich aufgrund seiner Persönlichkeit und Profession schnell einen Namen machen.

Die Rechtsanwaltskammer Köln verlieh ihm die Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ und „Fachanwalt für Familienrecht“.

Ab 1994 war Rechtsanwalt Bender für drei Jahre Geschäftsführer des Kölner Anwaltvereins. Er ist langjähriges Mitglied des Verkehrsrechtsausschusses dieser Interessenvertretung der Kölner Rechtsanwälte.

Seit 2009 ist Rechtsanwalt Bender Vorstandsmitglied der Kölner Verkehrswacht. Darüber hinaus ist er Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein sowie der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaften e.V..

Zudem ist Rechtsanwalt Bender Leiter des jährlich stattfindenden verkehrsrechtlichen Fortbildungsseminars VKS in Garmisch Partenkirchen. In diesem Seminar werden jährlich aktuelle Themen des Verkehrsrechts mit namhaften Referenten besprochen.

Die Zeitschrift FOCUS wählte in den Jahren 2013, 2014 und 2015 Rechtsanwalt Bender zu Deutschlands Top Privatanwälten im Verkehrsrecht.

Rechtsanwalt Bender ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln sowie des Deutschen und des Kölner Anwaltsvereins.

Er ist bei allen Gerichten vom Amtsgericht über das Landgericht zum Oberlandesgericht und zum Bundesgerichtshof (Strafsachen) vertretungsberechtigt

 

Rechtsanwalt Eugen Menken, Richter am AG Köln a.D. †

„Eugen Menken war Verkehrsrichter am Amtsgericht Köln. Er war für seine humoristischen Urteilsbegründungen bekannt, darunter das bekannte Pferde-Urteil aus dem Jahre 1984, kurz „Dat Sesterpääd“ (hochdeutsch: Das Sesterpferd) genannt (Amtsgericht Köln, 12. Oktober 1984, Az: 226 C 356/84; NJW 1985, 1156). Dabei ging es um das Kutschenpferd eines Fuhrwerks der Brauerei Sester, das eine Beule in ein Auto getreten hatte, während das Fuhrwerk vor einer Kneipe stand. Im Urteil rügte der Richter den Kutscher: „Es hätte genügt, wenn er die Pferde mit an die Theke genommen hätte, wo sie sich als echte Kölsche Brauereipferde sicherlich wohler gefühlt hätten als draußen im Regen.“ Die Brauerei wurde zu 1950 Mark Schadenersatz verurteilt.

Das in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) veröffentlichte Urteil verleitete bundesweit weitere Gerichte dazu, Urteile humoristisch abzufassen, was den Münchner Professor Hans Putzo, auch Vorsitzender Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht, zu heftiger Kritik an der „Welle von satirisch abgefaßten oder mit Sarkasmus überfrachteten Urteilen“ veranlasste.

Von April bis August 1999 war Eugen Menken als Richter in der TV-Gerichtssendung „Streit um drei“ im ZDF zu sehen, der ersten ihrer Art im deutschen Fernsehen. Angeblich war es auch Menkens Schuld, dass in Köln die Gelbphase an Ampeln länger dauert als in anderen Großstädten, weil er unzählige Verfahren gegen nicht zahlungswillige Rotlicht-Sünder eingestellt hatte, mit der Begründung: „Ich kann nicht jemanden wegen eines Rotlicht-Verstoßes verknacken, wenn die Gelbphase so kurz ist, dass man nicht vernünftig bremsen kann!“ (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Eugen_Menken)

Nach seiner Pensionierung als Richter war Eugen Menken weiter als Rechtsanwalt in der Kanzlei Bender und Kollegen tätig.