Rechtsanwalt Bender
Rechtsanwalt Engelbert Bender
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Persönlicher Werdegang und Qualifikation
- Jahrgang 1950
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln
- Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1990
- Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ seit dem Jahre 1998
- Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ seit dem Jahre 2004
Mitgliedschaften
- Mitglied im Kölner Anwaltverein seit 1990
- von 2005-2014 Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.
- Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
- Mitglied der Akademie der Verkehrswissenschaften
- Vorstand der Verkehrswacht Köln
Rechtsanwalt Engelbert Bender studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Er gründete 1990 seine Kanzlei und konnte sich aufgrund seiner Persönlichkeit und Profession schnell einen Namen machen.
Die Rechtsanwaltskammer Köln verlieh ihm die Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ und „Fachanwalt für Familienrecht“.
Ab 1994 war Rechtsanwalt Bender für drei Jahre Geschäftsführer des Kölner Anwaltvereins. Er ist langjähriges Mitglied des Verkehrsrechtsausschusses dieser Interessenvertretung der Kölner Rechtsanwälte.
Seit 2009 ist Rechtsanwalt Bender Vorstandsmitglied der Kölner Verkehrswacht. Darüber hinaus ist er Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein sowie der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaften e.V..
Zudem ist Rechtsanwalt Bender Leiter des jährlich stattfindenden verkehrsrechtlichen Fortbildungsseminars VKS in Garmisch Partenkirchen. In diesem Seminar werden jährlich aktuelle Themen des Verkehrsrechts mit namhaften Referenten besprochen.
Die Zeitschrift FOCUS wählte in den Jahren 2013, 2014 und 2015 Rechtsanwalt Bender zu Deutschlands Top Privatanwälten im Verkehrsrecht.
Rechtsanwalt Bender ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln sowie des Deutschen und des Kölner Anwaltsvereins.
Er ist bei allen Gerichten vom Amtsgericht über das Landgericht zum Oberlandesgericht und zum Bundesgerichtshof (Strafsachen) vertretungsberechtigt.